Phase eins · Stand 31. August 2026

Quellen

Wir haben es nicht geschafft.
Und einige erwecken auch nicht den Anschein,
als sei ihnen das wichtig.

Arbeitsvektor

Dieser Satz ist kein Quellenbefund, sondern die Richtung, die aus den Quellen geprüft werden soll. Die Sammlung ist deshalb nicht nach Schwere des einzelnen Todesfalls, sondern nach zunehmender Verantwortungsdistanz geordnet: vom unmittelbaren Gewaltakt bis zum tödlichen Unterlassen.

Leseregel

Was ein Belegstatus bedeutet

Besonders bei Suiziden wird nicht aus zeitlicher Nähe auf Ursache geschlossen. „Mobbing vorhanden“ bedeutet nicht automatisch „Suizid durch Mobbing“.

Rahmenquellen

Zahlen, bevor Einzelfälle sprechen

Kinder als direkte Opfer von Gewalt

Die kürzeste Kausalkette. Ein Täter handelt unmittelbar gegen ein Kind. Verantwortung ist hier vergleichsweise leicht benennbar.

Aschaffenburg · Park Schöntal · 2025 B

Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg beantragte ein Sicherungsverfahren. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, eine Gruppe von Krippenkindern mit einem Messer angegriffen, einen zweijährigen Jungen und einen einschreitenden Erwachsenen getötet sowie weitere Menschen verletzt zu haben.

Quelle
Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, Pressemitteilung 23/2025

Winnenden und Wendlingen · 2009 A

Der Amokläufer tötete 15 Menschen. Im späteren Verfahren gegen seinen Vater stellte das Landgericht Stuttgart fest, dass Waffe und Munition nicht ausreichend gesichert waren. Der Vater wurde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in 15 tateinheitlichen Fällen verurteilt.

Für diese Sammlung ist der Fall zugleich ein Übergang zur nächsten Schicht: unmittelbare Gewalt — aber ermöglicht durch den Zugang zu einem gefährlichen Gegenstand.

Quelle
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 1. Februar 2013

München · OEZ · 2016 A

Die Bayerische Polizei dokumentiert rückblickend, dass der 18-jährige Täter neun Menschen erschoss. Über einen gefälschten Facebook-Account hatte er zuvor versucht, Jugendliche an den späteren Tatort zu locken.

Quelle
Bayerisches Landeskriminalamt / Bayerische Polizei, „22. Juli 2016 — Gewalttat am OEZ“

Magdeburg · Weihnachtsmarkt · 2024 B

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg erhob 2025 Anklage. Sie legt dem Angeschuldigten vollendeten Mord an sechs Menschen — darunter einem neunjährigen Jungen — und versuchten Mord an weiteren 338 Menschen zur Last.

Quelle
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Pressemitteilung 03/2025

Kinder als Opfer gefährlicher Gegenstände und Umgebungen

Zwischen Mensch und Tod tritt ein Gegenstand, eine Konstruktion oder eine Umgebung. Die Frage verschiebt sich von „Wer tat es?“ zu „Wie konnte diese Konstellation entstehen?“

Bad Reichenhall · Eissporthalle · 2006 A

Beim Einsturz des Hallendachs starben 15 Menschen. Die spätere BGH-Entscheidung behandelt Planungs- und Baumängel, den Zustand der Konstruktion, Prüfpflichten sowie die Frage, welche gebotenen Untersuchungen und Hinweise den Erfolg hätten verhindern können.

Das Dach ist damit kein „Täter“. Hinter dem Gegenstand erscheinen Planung, Bau, Begutachtung, Betreiberentscheidungen, Warnzeichen und unterlassene Maßnahmen.

Quelle
BGH, Urteil vom 12. Januar 2010 — 1 StR 272/09

Gelsenkirchen · Straßenbahn · 2024 A

Ein achtjähriger Junge geriet unter eine Straßenbahn und starb auf dem Weg ins Krankenhaus. Die Polizei dokumentierte den Unfall und korrigierte später die zunächst falsch angegebene Altersangabe.

Der Fall ist gerade deshalb eine Quelle: Die amtliche Mitteilung beschreibt zunächst eine Konstellation, ohne daraus automatisch einen moralisch eindeutigen Täter zu machen.

Quellen
Polizei Gelsenkirchen, Erstmeldung
Polizei Gelsenkirchen, Korrektur

Köln · Rather See · 2025 B

Ein dreijähriger Junge wurde von Badegästen leblos unter Wasser entdeckt und starb trotz Wiederbelebung und Kliniktransport. Die Kriminalpolizei nahm Ermittlungen zu einem mutmaßlichen Badeunfall auf.

Quelle
Polizei Köln, 21. Juni 2025

Kinder als indirekte Opfer überdüngter, proprietarisierter Auffangsysteme

Hier wird die Quelle strukturell. Hilfe existiert bereits — Jugendamt, Träger, Fallsteuerung, Regeln, Dokumentation, Kliniken, Gerichte — und das Kind wird dennoch nicht wirksam geschützt.

Kevin · Bremen · 2006 A

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss „Kindeswohl“ arbeitete den Fall umfassend auf. Der Bericht beschreibt Fehler bei Risikoeinschätzung, Fallsteuerung, Kontrolle und Informationsweitergabe sowie strukturelle Probleme der Organisation.

Besonders relevant für den Vektor ist, dass die Aufarbeitung nicht bei einem einzelnen Fehlgriff stehenbleibt, sondern Steuerung, Controlling, Personal- und Organisationsfragen ausdrücklich mit untersucht.

Primärquelle
Bremische Bürgerschaft, Bericht des Untersuchungsausschusses „Kindeswohl“

Yagmur · Hamburg · 2013 A

Die Hamburgische Bürgerschaft setzte einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein, um ausdrücklich zu klären, warum staatliche Stellen den gewaltsamen Tod der dreijährigen Yagmur nicht verhindern konnten und welche strukturellen Ursachen dafür verantwortlich waren.

Der Untersuchungsauftrag erfasste Handeln und Unterlassen staatlicher Stellen und freier Träger, Informationsaustausch, personelle und finanzielle Rahmenbedingungen sowie Steuerung und Kontrolle.

Primärquelle
Hamburgische Bürgerschaft, Drs. 20/14100

Tayler · Hamburg · 2015 A

Die Jugendhilfeinspektion stellte fest, dass ausreichend Regelungen vorhanden waren. Ihre konsequente Anwendung hätte möglicherweise zu anderen Entscheidungen geführt. Beanstandet wurden unter anderem eine Rückführung ohne erneute Risikoeinschätzung, unzureichende Kommunikation und lückenhafte Dokumentation.

Für diese Schicht ist das ein Schlüsselfall: Das Problem war nicht das völlige Fehlen von Regeln.

Primärquelle
Freie und Hansestadt Hamburg, Ergebnisbericht der Jugendhilfeinspektion

Alessio · Baden-Württemberg · 2015 B

Nach dem Tod des dreijährigen Alessio wurden sowohl rechtliche als auch fachliche Fragen des Kinderschutzes aufgearbeitet. Ein Prüfbericht des Regierungspräsidiums und später ein DJI-Gutachten dienten als Grundlage für die Diskussion möglicher Konsequenzen für Jugendämter, Kliniken und Gesetzgebung.

Quellen
Sozialministerium Baden-Württemberg, Prüfbericht 2015
Sozialministerium Baden-Württemberg, Fachgespräch 2016

Die Rahmenstatistik ist hierfür eigenständig wichtig: Für 2023 weist Destatis aus, dass 45 % der später als gefährdet festgestellten Minderjährigen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits in Kontakt mit Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe standen; bei 27 % war im selben Jahr bereits zuvor eine Meldung eingegangen. Das beweist im Einzelfall kein Behördenversagen. Es zeigt aber, dass „Kontakt zum Hilfesystem“ und „Gefahr beendet“ nicht dasselbe sind.

Kinder als indirekte Opfer psychischer Gewalt

Diese Schicht wird absichtlich dünner dokumentiert. Der Tod kann sicher festgestellt sein, psychische Gewalt ebenfalls — ihre kausale Verbindung ist damit noch nicht bewiesen.

Suizide Minderjähriger · statistischer Rahmen A

Destatis weist für 2024 28 Suizide bei unter 15-Jährigen aus. Weitere 188 Fälle entfallen auf die Altersgruppe 15 bis 19 Jahre. Weil diese Altersgruppe auch Volljährige enthält, darf sie nicht als Zahl minderjähriger Suizide ausgegeben werden.

Quelle
Statistisches Bundesamt, Suizide nach Altersgruppen 2024

Mobbing und Cybermobbing · WHO/HBSC A

Die WHO/Europa dokumentiert in der HBSC-Studie Gewalt unter Gleichaltrigen, Mobbing und Cybermobbing bei 11-, 13- und 15-Jährigen in 44 Ländern und Regionen. Die Daten beschreiben Belastung und Verbreitung — nicht die Ursache einzelner Suizide.

Quelle
WHO/Europe, HBSC International Report, Volume 2

Daniel · 14 Jahre · 2023 C

Der SWR dokumentiert die Darstellung der Familie: Daniel wurde angegriffen, die Tat gefilmt und verbreitet; anschließend zog er sich zurück. Nach seinem Suizid fanden die Eltern weitere verletzende Nachrichten und Videos.

Die Quelle dokumentiert einen schweren Belastungskontext. Sie ersetzt keine gerichtliche Feststellung einer monokausalen Todesursache.

Quelle
SWR / ARD Mediathek, NACHTCAFÉ, 28. November 2025

Berlin · elfjährige Schülerin · 2019 C

Nach dem Tod einer elfjährigen Schülerin verbreitete sich früh die Erzählung „Suizid wegen Mobbing“. Eine zeitnahe Faktenprüfung hielt fest, dass weder der Suizid noch der behauptete kausale Zusammenhang damals amtlich bestätigt waren.

Der Fall bleibt als Negativquelle in der Sammlung: Trauer darf Ungewissheit nicht in Gewissheit verwandeln.

Quelle
CORRECTIV, Faktencheck vom 8. Februar 2019

Kinder, die durch Vernachlässigung gestorben sind

Am Ende der Skala kann die tödliche Handlung gerade darin bestehen, dass etwas Notwendiges nicht geschieht.

Rostock · einjähriges Kind · 2021 A

Der BGH-Beschluss 6 StR 230/24 dokumentiert die Feststellungen des Landgerichts: Der einjährige Junge war bereits wegen deutlicher Mangelernährung stationär behandelt worden. Nach der Entlassung wurde er erneut unzureichend versorgt; trotz Durchfall und lebensgefährlicher Dehydrierung wurde keine ärztliche Hilfe geholt. Das Kind starb.

Der BGH hob Teile des Strafausspruchs auf, ließ die zugrunde liegenden Tatsachenfeststellungen jedoch bestehen.

Entscheidung
BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2024 — 6 StR 230/24

Schleswig-Holstein · Säugling · Verfahren 2026 B

Das Landgericht Itzehoe eröffnete im März 2026 das Hauptverfahren gegen die Eltern eines Säuglings wegen des Vorwurfs des Mordes durch Unterlassen. Laut zugelassener Anklage soll das wenige Monate alte Kind über etwa einen Monat nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt worden und schließlich gestorben sein.

Stand dieser Quelle ist die Eröffnung des Hauptverfahrens. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Primärquelle
Landgericht Itzehoe, 9. März 2026

Ben · Schlagenthin · 2006 B

Die Staatsanwaltschaft Stendal erhob Anklage gegen die Eltern des Kleinkindes. Ihnen wurde zur Last gelegt, gemeinschaftlich den Tod des Kindes durch Vernachlässigung herbeigeführt und Fürsorgepflichten gegenüber zwei weiteren Kindern verletzt zu haben.

Die hier verlinkte Quelle dokumentiert die Anklageerhebung, nicht den späteren Verfahrensausgang.

Primärquelle
Landgericht Stendal / Staatsanwaltschaft Stendal, 4. Juli 2006

Zwischenbefund

Nicht fünf Todesarten

Die fünf Schichten beschreiben keine abschließende Typologie. Sie beschreiben eine zunehmende Entfernung zwischen Kind, Ursache, Verantwortlichem und gesellschaftlicher Reaktion.

Täter noch sichtbar → Gegenstand tritt dazwischen → Zuständigkeiten vermehren sich → Kausalität wird unsicher → Unterlassen wird Handlung → Verantwortung verdunstet.

Quellenregel

Was diese Seite nicht tun soll

Sie soll keine Kinder zu Beispielen reduzieren, keine laufenden Verfahren vorwegnehmen und keine psychische Kausalität erfinden. Ein Fall bleibt nur so lange im Korpus, wie seine Formulierung von der verlinkten Quelle getragen wird.

Diese Fassung ist ein Arbeitsstand. Quellen können ergänzt, präzisiert, herabgestuft oder entfernt werden.